Umstellung der MwSt. zum 1.1.2021 auf 19%

Umstellung der MwSt. zum 1.1.2021 auf 19%

WICHTIG:

Schalten sie am einfachsten Ihr Antiviren-Programm aus, wenn sie den Update laden. Sonst kann es zu Fehlermeldungen kommen.

WICHTIG:

NACH der Umstellung auf 19% können Sie keine Rechnungen mehr mit 16% schreiben. Schreiben Sie also alle Rechnungen, die Sie noch mit 16% schreiben müssen VOR der Umstellung!

GANZ WICHTIG: LADEN SIE VORHER AUF JEDEN FALL DIE NEUESTE VERSION VON WEINHELP ALS JAHRESUPDATE 2021 HERUNTER. Sie finden Die Anweisungen hierzu auf Ihrer Rechnung im Jan. 2021

Die Umstellung geschieht nicht automatisch, sondern muss von Ihnen angestoßen werden.

Führen Sie die nachfolgenden Schritte NUR am Haupt-PC durch. Also an dem PC,auf demauch die WEINHELP-Daten liegen. Wenn die Änderungen über das Netzwerk gemacht werden können sie recht lange dauern.

Alle Rechnungen die vor dem 1.1.2021 geschrieben wurden bleiben unberührt. Sie sind von der Änderung nicht betroffen und bleiben wie sie sind. Sie werden ausnahmslos gesperrt.

Beachten Sie, das es nach der Umstellung kein Zurück mehr gibt. Erledigen Sie also alles, was noch mit dem alten Steuersatz von 16% erledigt werden muss, vor der Umstellung. Machen Sie eine Stapelbuchung bis zum 31.12 und kontrollieren Sie die Bestände. Evtl. noch zu buchende Privatentnahmen oder Probeentnahmen sowie Barverkäufe müssen auch bis spätestens zum 31.12. durchgeführt werden. Korrigieren Sie evtl. auch Ihre Bestände durch Bestandskorrekturen.

Egal ob eine Rechnung gesperrt ist, oder nicht, NACH der Umstellung kann sie nicht mehr verändert werden.

Es werden 3 Dinge angepasst.

  1. es werden alle Preislisten nach Ihren Wünschen angepasst. Es werden entweder die Nettopreise oder die Bruttopreise angepasst. Die Preise werden dabei auf den Cent genau gerundet.
  2. es wird der Steuersatz bei allen Weinen und Artikeln angepasst.
  3. Alte Aufträge werden angepasst. Alle Rechnungen die noch in der Auftrags und Tourenplanung sind, werden gesperrt. Alle Aufträge werden auf die neuen Preislisten und Steuersätze umgerechnet. Ihr Datum wird auf den Tag der MwSt.-Änderung gesetzt.
    Diesen Punkt können Sie auch überspringen.

Wenn Sie alles, was noch mit 16% zu erledigen war, erledigt haben, gehen Sie wie folgt vor:

Gehen Sie in den allgemeinen Stammdaten auf global ändern.

Tragen Sie den neuen MwSt.-Satz, das Datum ab dem der Satz gilt und die neue abzuführende Umsatzsteuer ein.

 

 

Wählen Sie danach aus, wie Sie die Änderung der Preise vornehmen lassen möchten.

Wenn Sie möchten, das der Endverbraucher den gleichen Preis wie vorher zahlt, wählen Sie

  • Endverbraucherpreise bleiben gleich (Bruttopreise bleiben gleich, Nettopreise werden angepasst )

Wenn Sie bei der Anhebungder MwSt. dies an den Kunden weiter geben möchten, dann wählen sie

  • Endverbraucherpreise werden angepasst (Bruttopreise anpassen, Nettopreise bleiben gleich)

Wenn Sie die Preise lassen wollen wie sie sind, wählen Sie

  • Ich ändere die Preislisten individuell

Danach klicken Sie oben auf ok.

WEINHELP wird nun zuerst die Preislisten neu berechnen und danach alls Steuersätze in den Flaschenweinkonten und im Artikelstamm austauschen.

Danach wird WEINHELP evtl. noch vorhandene Aufträge anpassen. Dabei wird das Lieferdatum und das Datum des Auftrags auf das Datum der Umstellung gesetzt, falls es in der Vergangenheit liegen sollte.

Wenn Sie Ihre Preise individuell ändern, passen Sie bitte die Normal-Preisliste an an und lassen dann die Netto-Preisliste neu berechnen.

Anmerkung:

Wenn Sie die 3. Option wählen (Ich ändere die Preislisten individuell), wird Weinhelp keinerlei Änderung an Preisen vornehmen. Das hat dann zur Folge, das die Normalpreisliste und die Bruttopreisliste immer noch 16% auseinander liegen. Bruttozahler und Nettozahler zahlen dann verschiedene Bruttopreise für Ihre Artikel.

Fragen und Antworten

Kann ich vor dem 1.1.2021 schon Rechnungen mit 19% erzeugen?

Nein, Weinhelp kann nicht gleichzeitig 2 Steuersätze verarbeiten. Rechnungen mit dem neuen Steuersatz können erst ab dem 1.7 geschrieben werden. Und dann auch erst, wenn Sie die Änderung am Steuersatz vorgenommen haben


Kann ich nach dem 1.1.2021., also wenn ich die MwSt.-Änderung schon gemacht habe, nochmal eine Rechnung mit 16% schreiben?

Nein kann man nicht. s.o.


Kann ich den Update einspielen und trotzdem erst z. B. am 3.1.2021 umstellen, weil ich noch den Abschluss zum 31.12. fertig machen muss?

Ja, das geht, es passiert NICHTS wenn sie nicht in den Stammdaten auf global ändern klicken


Ich will meine Preise nicht ändern weil da sonst so krumme Beträge rauskommen.

Dann wählen Sie die Option 3, da passiert m it dem Preisen NICHTS.


Wir haben einen TS-Plus Server. Wie muss ich da updaten?

Sie haben einen Admin-Zugang zu Ihrem TS-Plus Server. Dort finden sie den TS-Updater. Damit machen Sie den Update.


 

 

Falls Sie einen Onlineshop von uns haben und die Änderung von 19 auf 16 von uns durchgeführt wurde

Der Shop stellt sich vollautomatisch von 16 auf 19 % um. Das geschieht in der Nacht vom 31.12.2020 auf den 1.1.2021. Sie müssen nichts unternehmen.

Wenn Sie die Bruttopreise geändert haben, müssen sie auch die Weine neu hochladen

das wars auch schon 🙂